Wir sind umgezogen!

Ab 1. Oktober 2010 gelten unsere neue Adresse und Telefonnummern!

KKT Kraus Kälte- und Klimatechnik GmbH

Bahnhofstraße 2
D-95359 Kasendorf

Tel +49 9228 9977-0
Fax +49 9228 9977-7174

Standorte

KKT Kraus - das weltweite Service-Netzwerk

 

 

 

Verordnungen

Verordnung der EG Nr. 2037/2000 vom 29.06.2000

Diese EG-Verordnung regelt den Ausstieg aus den FCKW- und HFCKW-Kältemittel mit folgenden Fristen:

seit 01.01.2000: Verbot des Inverkehrbringens aller FCKW (auch Recyclingware)
seit 01.01.2001: Keine Installation von Kälte und Klimaanlagen mit HFCKW (R22)
ab 01.01.2010: Verwendung von HFCKW (R22) in unverarbeiteter Form verboten in Kälte- und Klimaanlagen
ab 01.01.2015: Alle HFCKW auch Recyclingware in Kälte- und Klimaanlagen zur Verwendung verboten

Verordnete Dichtheitsprüfung

F-Gase Verordnung der EG Nr. 842/2006/EG vom 17.05.2006

Die F-Gase-Verordnung wurde als weitere Maßnahme zur Minimierung des Treibhauseffekts in 2006 erlassen, welche eine Dichtigkeitsprüfung von Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen ab einer Füllmenge von 3 kg vorschreibt.

Die Betreiber von Kälteanlagen sind verpflichtet, das Entweichen der Gase zu verhindern bzw. zu minimieren und Lecks so schnell wie möglich zu beseitigen.

Kontrolle der Anlagen auf Dichtheit

ab 3kg Füllmenge 1x/Jahr
ab 30kg Füllmenge 2x/Jahr
ab 300kg Füllmenge 4x/Jahr
  • Aufzeichnungspflicht ab 3 kg Füllmenge über Füllen und Entnahme von F-Gasen.
  • Bei Leckage-Erkennungsgeräten verkürzt sich die Prüfung auf 2 x jährlich.