Verordnungen
Verordnung der EG Nr. 2037/2000 vom 29.06.2000
Diese EG-Verordnung regelt den Ausstieg aus den FCKW- und
HFCKW-Kältemittel mit folgenden Fristen:
| seit 01.01.2000: |
Verbot des Inverkehrbringens aller FCKW (auch
Recyclingware) |
| seit 01.01.2001: |
Keine Installation von Kälte und Klimaanlagen mit HFCKW
(R22) |
| ab 01.01.2010: |
Verwendung von HFCKW (R22) in unverarbeiteter Form verboten in
Kälte- und Klimaanlagen |
| ab 01.01.2015: |
Alle HFCKW auch Recyclingware in Kälte- und Klimaanlagen zur
Verwendung verboten |
Verordnete Dichtheitsprüfung
F-Gase Verordnung der EG Nr. 842/2006/EG vom 17.05.2006
Die F-Gase-Verordnung wurde als weitere Maßnahme zur Minimierung
des Treibhauseffekts in 2006 erlassen, welche eine
Dichtigkeitsprüfung von Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen
ab einer Füllmenge von 3 kg vorschreibt.
Die Betreiber von Kälteanlagen sind verpflichtet, das Entweichen
der Gase zu verhindern bzw. zu minimieren und Lecks so schnell
wie möglich zu beseitigen.
Kontrolle der Anlagen auf Dichtheit
| ab 3kg Füllmenge |
1x/Jahr |
| ab 30kg Füllmenge |
2x/Jahr |
| ab 300kg Füllmenge |
4x/Jahr |
- Aufzeichnungspflicht ab 3 kg Füllmenge über Füllen und Entnahme
von F-Gasen.
- Bei Leckage-Erkennungsgeräten verkürzt sich die Prüfung auf 2 x
jährlich.